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Die Geeignetheit von Mediation lässt sich nicht durch formale Kriterien bestimmen. Grundsätzlich lassen sich alle Konflikte mediieren,
selbst in Fällen, in denen die Atmosphäre aufgrund von erheblichen Enttäuschungen und Verletzungen vergiftet ist und eine gütliche Einigung unmöglich erscheint. Man kann vielmehr anders herum feststellen: Mediation
ist dann angebracht, wenn der Konflikt so weit eskaliert ist, dass die Beteiligten außerstande sind, alleine in direkten Verhandlungen die Probleme kooperativ zu lösen. Entscheidend ist letztlich die Bedürfnis- und
Interessenslage der Parteien, die Bereitschaft, "trotz allem" einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten. Besonders geeignet ist Mediation, wenn die Parteien - aus welchen Gründen auch immer - ein Interesse an
einer künftig (weiter)bestehenden (persönlichen oder geschäftlichen) Beziehung haben. Erforderlich ist, dass alle Beteiligten in der Lage und willens sind, eigene Bedürfnisse, Interessen und Wünsche zu artikulieren
und zu vertreten. Die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist insbesondere sinnvoll, wenn:
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